WICHTIGE INFORMATIONEN ZUM THEMA "CORONA"

Wie in den Medien berichtet sind die Seiten der NBANK noch immer nicht durchgehend erreichbar. Daher bieten wir die Downloads der entsprechenden Formulare ebenso hier an. Nachfolgender Text wurde 1 zu 1 von der Seite der NBank übernommen.

Sehr geehrte Kundinnen und Kunden,

ab sofort können Sie den Antrag auf „Niedersachsen-Soforthilfe Corona“, das Formular „De-minimis-Erklärung Soforthilfe“ sowie ein Nachweis der Unternehmung elektronisch per E-Mail an uns senden.

Gehen Sie dazu wie folgt vor:

  1. Laden Sie sich den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ herunter und speichern Sie diese auf Ihrem PC.
  2. Füllen Sie den Antrag und das Formular „De-minimis-Soforthilfe“ sorgfältig am PC aus.
  3. Senden Sie uns den Antrag, das De-minimis-Formular und den geeigneten Nachweis der Unternehmung an folgende E-Mail Adresse: antrag@soforthilfe.nbank.de


Die PDF-Dateien sind zunächst herunterzuladen und von der Festplatte des Rechners aus zu öffnen. Bitte achten Sie drauf, dass die PDF-Dokumente von der Festplatte mit dem Acrobat Reader geöffnet werden. Über die Funktion Rechtsklick auf das Dokument und „Öffnen mit…“ kann dies sichergestellt werden.

Bitte verwenden Sie die E-Mail-Adresse antrag@soforthilfe.nbank.de ausschließlich für die Übermittlung Ihres Antrags. Fragen zu Förderung und Antragsstellung können unter dieser Adresse nicht beantwortet werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an beratung@nbank.de

Eine Bearbeitung des Formular „De-minimis-Soforthilfe“ ist nur möglich, wenn es zuvor auf dem Computer gespeichert wurde. Laden Sie das Formular zunächst herunter und öffnen es anschließend von Ihrer Festplatte aus.

Das Feld Antragsnummer im Formular „De-minimis-Soforthilfe“ muss nicht ausgefüllt werden.

Einen dieser Punkte müssen Sie erfüllen:

  1. In dem Monat, in dem der Antrag gestellt wird, liegt ein Umsatz- bzw. Honorarrückgang von mindestens 50 Prozent vor.
  2. Der Betrieb wurde auf behördliche Anordnung wegen der Corona-Krise geschlossen.
  3. Die vorhandenen liquiden Mittel reichen nicht aus, um die kurzfristigen Verbindlichkeiten zu zahlen (Liquiditätsengpass).


Für die Anträge auf den Niedersachsen-Liquiditätskredit gibt es derzeit noch keine alternative technische Lösung, aber wir arbeiten mit Hochdruck daran.

Für weitere Informationen – auch zu anderen Unterstützungsleistungen – informieren Sie sich über unsere Internetseite.

Ihre NBank